EU-Dienstleistungen: Neues zur Umsatzsteuer

Zum Jahreswechsel hat sich umsatzsteuerlich bei Dienstleistungen in anderen EU-Ländern einiges geändert. Der Ort der Leistung ist jetzt fast immer am Sitzort des Kunden - also im anderen Land. Dort müssen Sie aber zum Glück nicht selber steuerlich aktiv werden. Vielmehr muss Ihr Kunde die Mehrwertsteuer dort abführen. Das war bisher meist auch schon so. Allerdings konnte es bisher nicht kontrolliert werden, ob der Leistungsempfänger das auch gemacht hat.

Um das zu ändern, müssen seit 1. Januar 2010 nun auch Dienstleitungen in anderen EU-Ländern in der zusammenfassenden Meldung (ZM) angegeben werden.

Beispiel:
Die Full-Service-GmbH aus Hamburg repariert eine Abfüllanlage bei der Chateuneuf du Pape SRL im Vaucluse. Die Rechnung erfolgt ohne MwSt., mit dem Hinweis: „Reverse-Charge - Sie schulden die Umsatzsteuer“. Auf die Rechnung muss die (bitte geprüfte!) USt.-ID-Nummer der Fleurs BV. Die Maschinen-Service-GmbH muss den Umsatz - und das ist neu - nun in die zusammenfassende Meldung aufnehmen.

Wichtig:
Bisher musste die ZM nur quartalsweise abgegeben werden. Ab Juli 2010 soll sie monatlich abgegeben werden. Das alleine wäre schon schlimm genug, aber zu allem Überfluss soll die Meldung schon zum 25. des Folgemonats abzugeben sein, während Sie für Ihre Umsatzsteuervoranmeldung auf Antrag bis 10. des übernächsten Monats Zeit haben. Verbände versuchen derzeit, wenigstens eine Frist von einem Monat auszuhandeln. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

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